Das Erstberatungsgespräch – die preiswerte Möglichkeit sich zu orientieren
Lassen Sie sich fachkundig beraten. Das ist preiswerter als Sie denken! Ein umfangreiches erstes Beratungsgespräch bieten wir Ihnen unabhängig vom Gegenstandswert pauschal für € 200,-- zzgl. Mehrwertsteuer an.
Für das Erstberatungsgespräch nehmen wir uns die Zeit, welche benötigt wird, Ihren Fall von allen Seiten zu beleuchten und die Rechtslage mit Ihnen zu erörtern. Darauf bereiten wir uns vor, wenn Sie uns bereits vorab die Sachlage schilden und die wesentlichen Dokumente (wenn es sich um Aktenordner handelt, ist dies im Rahmen einer Erstberatung nicht zu leisten) zur Verfügung stellen. Wir werden Ihnen Optionen aufzeigen und Sie mit Empfehlungen ausstatten. Auf dieser Grundlage sollten Sie über Ihre weitere Vorgehensweise und darüber entscheiden können, welche weiteren Schritte Sie selber ohne weitere anwaltliche Hilfe unternehmen können und ob und wofür Sie weitere anwaltliche Hilfe benötigen. Über die möglichen weiteren Kosten und das Risiko werden wir Sie informieren. Eine schriftliche Ausarbeitung stellen wir im Rahmen einer Erstberatung nicht zur Verfügung.
Den Umfang eines Erstberatungstermins würde allerdings die Erwartung sprengen, dass im Rahmen dieser Besprechung ein fertiges Testament erstellt wird. Auch für Ihren letzten Willen werden wir Ihnen aber die Richtung weisen. Möchten Sie uns im Anschluss an das Erstberatungsgespräch mit der Erstellung einer letztwilligen Verfügung - ggf. im Zusammenhang mit lebzeitigen Verfügungen - beauftragen, werden wir in aller Regel in einem weiteren Gespräch zu Ihren persönlichen Verhältnissen, Ihren Vermögensverhältnissen und Ihren Wünschen eine detaillierte Bestandsaufnahme vornehmen.